Wenn ein geliebter Angehöriger verstirbt, ist sowohl die emotionale als auch die finanzielle Belastung für Hinterbliebene immer hoch. Im Durchschnitt kostet eine Beerdigung ungefähr 7.000 Euro, die Angehörige oder Erben in voller Höhe zu tragen haben. Aufgrund dieser Tatsache sollte sich jeder schon zu Lebzeiten über eine adäquate Bestattungsvorsorge Gedanken machen, um seine Angehörigen sowohl organisatorisch als auch in finanzieller Hinsicht zu entlasten.
Organisatorische Bestattungsvorsorge und die Möglichkeiten
Bei dieser Form der Vorsorge wird schon zu Lebzeiten bestimmt, wie der Ablauf der gewünschten Beerdigung organisiert werden soll und von welchem Bestatter. Darüber hinaus können Sie auch darüber verfügen, ob ein Gärtner die Grabpflege übernimmt und dafür verantwortlich ist. Solch einer Verfügung nimmt den trauernden Angehörigen schon einen Großteil der Planung und Administration für eine Beisetzung ab und sorgt für eine immense Entlastung.
Das Treuhandkonto bei der Bestattungsvorsorge
Da eine Beisetzung generell mit hohen Kosten verbunden ist, erfolgt die Deckung dieser auf verschiedenen Wegen. Um die Friedhofsgärtnerei zu bezahlen, kann beispielsweise ein Treuhandkonto angelegt werden, auf das die Angehörigen keinen Zugriff haben und eigens für die Pflege des Grabes bestimmt ist.
Die finanzielle Absicherung bei der Bestattungsvorsorge
Mit dem sogenannten Vorsorgevertrag wird schon zu Lebzeiten ein Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl abgeschlossen. Hierin können diverse Details wie zum Beispiel die Auswahl eines Sarges, der Grabschmuck sowie der gewünschte Friedhof bestimmt werden. Da diese Kosten für die Beisetzung schon im Voraus an den Bestatter gezahlt werden, entstehen den Hinterbliebenen keine weiteren Folgekosten. Sehr empfehlenswert ist auch eine Sterbegeldversicherung, welche die Kosten einer Beerdigung vollständig deckt und unverzüglich nach Ableben des Versicherungsnehmers von den Erben in Anspruch genommen werden kann. Ein Sparkonto gilt als klassische Form der finanziellen Bestattungsvorsorge, welches für die Kosten einer Beerdigung eingerichtet wird. Mögliche Erben erhalten hierfür eine Vollmacht, um über das Geld für die Bestattung bereits vor der Eröffnung des Testaments verfügen zu können.
Sowohl mit einer Bestattungsvorsorge als auch mit einer Bestattungsverfügung wird bereits zu Lebzeiten festgelegt, was im Falle des Ablebens mit dem Verstorbenen geschehen soll. In diesen Verträgen sind sämtliche Details der Bestattung verbindlich festgelegt. Der Unterschied zwischen einer Bestattungsvorsorge oder einer Bestattungsverfügung besteht darin, dass diese Verfügung zwar eine Willenserklärung ist, welche jedoch keinerlei finanzielle Absicherung enthält. Auch heutzutage ist der Tod ist ein ernstes und heikles Thema, über welches ungern gesprochen wird. Dennoch ist es empfehlenswert, solche Dinge mit seinen engsten Angehörigen und Vertrauten zu besprechen, damit schon im Vorfeld alle Wünsche und Vorstellungen für die eigene Beisetzung geäußert werden können. Gleichzeitig wissen diese dann ganz genau, welche Art der Vorsorge vereinbart wurde, die im Ernstfall dann unverzüglich in Kraft tritt.